MATHIAS MÜLLER

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Miet­recht

  • Ausarbeitung und Verhandlung von Mietverträgen
  • Ansprüche bei Mängeln des Mietobjektes bzw. bei Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs (Minderung, Schadensersatz, Anspruch auf Herstellung eines vertragsgemäßen Zustands, Aufwendungsersatz, Zurückbehaltungsrechte)
  • Mieterhöhungen im Wohnraummietrecht (unter Zugrundelegung eines Mietspiegels, unter Zugrundelegung vergleichbarer Wohnungen, unter Zugrundelegung von Sachverständigengutachten, Mieterhöhung bei Modernisierung)
  • Mieterhöhung im Gewerberaummietrecht (Staffelmiete, Anknüpfung an Lebenshaltungsindex oder andere automatische Erhöhungen, Spannungsklauseln, Leistungsklauseln, Kostenelementklausel, Schiedsgutachterklauseln)
  • Modernisierung des Mietobjektes (Definition der Modernisierung und Abgrenzung zur Instandhaltung, Umfang und Frist der Ankündigung, Duldungspflichten, Mieterhöhungen wegen Modernisierung)
  • Betriebskosten (Umlegbare Kosten, formelle und materielle Anforderungen an die Betriebskostenabrechnung, Abrechnungsfristen, Heizkostenabrechnung)
  • Schönheitsreparaturen/Renovierung (Anforderungen an wirksame Vereinbarung der Auferlegung auf Mieter, Umfang der geschuldeten Arbeiten und Fristen)
  • Kleinreparaturen (Anforderungen an eine wirksame Vereinbarung der Auferlegung auf den Mieter, Umfang der Geschuldeten Arbeiten)
  • Mietkaution
  • Kündigung von Mietverträgen (ordentliche Kündigung, außerordentliche Kündigung, Kündigungsgründe: Eigenbedarf, Zahlungsverzug, Nichtgewährung des vertragsgemäßen Gebrauchs etc.)
  • Zahlungsklagen
  • Räumungsklagen
  • Zwangsvollstreckung von Zahlungsansprüchen bzw. Räumungsansprüchen
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Mathias Müller

Rechtsanwalt

Westendstraße 10
01187 Dresden

Telefon (0351) 4 71 66 14

Fax (0351) 46 68 62 56

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