MATHIAS MÜLLER

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht

Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht

Wohnungs­eigentums­recht

  • Prüfung und Entwurf von Teilungserklärungen und Gemeinschaftsordnungen
  • Laufende Beratung von WEG-Gemeinschaften und WEG-Verwaltern
  • Beschlussanfechtungen
  • Gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung von Wohngeld- und Schadensersatzansprüchen
  • Themenkomplexe des Wohnungseigentumsrechts: Begründung/Belastung/Erwerb von Wohnungseigentum, Abgrenzung von Sonder- und Gemeinschaftseigentum, Verwaltung des Gemeinschaftseigentums durch die Wohnungseigentümer oder den Verwalter, Nutzungen/Lasten/Kosten, Wirtschaftsplan und Jahresabrechnung, Verwaltungsbeirat, Aufhebung der Gemeinschaft, Entziehung des Wohnungseigentums, Wohnungserbbaurecht und Dauerwohnrecht
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Mathias Müller

Rechtsanwalt

Westendstraße 10
01187 Dresden

Telefon (0351) 4 71 66 14

Fax (0351) 46 68 62 56

E-Mail post@mathias-mueller-ra.de


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